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Date: 2005-08-07

AT: Kontrolle der Überwachungsmaß/nahmen versagt

Entweder sind Staatsanwälte tatsächlich "maßhaltend und verhältnismäßig" und gehen mit der "typischen Selbstbegrenzung staatlicher Macht" um – wie das Justizministerium behübschend schlussfolgert, oder die Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen durch die Ratskammer geht vollständig in die Hose. Die Zahlen sprechen für Letzteres.
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Als Richter einer Ratskammer hat man kein leichtes Leben: ständig kommt Irgendwer und will irgendwen Anderen überwacht wissen. Ständig diese Leute, ständig dieser Papierkram, ständig irgendwas abstempeln und unterschreiben! Phu, wahrlich kein angenehmes Leben!
Aber wirklich unangenehm wird es, wenn man eine Überwachungsmaßnahme aus irgendeinem Grund ablehnen möchte - dann fängt der Papierkrieg erst richtig an: Eine schriftliche Begründung muss verfasst werden; gegen die kann der Staatsanwalt wieder berufen, und dann geht alles von vorne los! brrr...

Bei Zustimmung hingegen, wird man hinterher auch nicht mehr mit dem Ergebnis belästigt – sonst entwickelt sich vielleicht noch ein Gespür, was erfolgsversprechend und maßvoll sein könnte.

So kommt es, dass 2004 kein einziger Antrag auf großen & kleinen Lauschangriff, Videofallen und Rasterfahndung abgewiesen wurde.
Das geht aus dem Jahresbericht 2004 hervor [1], den die Parlamentskorrespondenz erstmals seit der unbefristeten Inkrafttretung der "besonderen Ermittlungsmaßnahmen" im Jahr 2001 vollständig auf der Website veröffentlicht hat, nicht nur als Kurzzusammenfassung wie bisher.

Das Justizministerium spricht wegen der mehr oder weniger konstanten Zahlen zum Vorjahr von seinen Ermittlungsbeamten als "maßhaltend und verhältnismäßig" und konstatiert eine "typischen Selbstbegrenzung staatlicher Macht", vergisst aber die stark angestiegenen Handyüberwachungen [2]. Soviel Papierarbeit macht eben vergesslich.

Betrachtet man die geringe Erfolgsquote von so Maßnahmen wie der "Videofalle" so ist eine genauere Kontrolle mehr als Wünschenswert: nur magere 30 von 80 Videofallen waren erfolgreich (im Sinne der Gerichtsakten).

Ein noch größerer Reinfall war die eine einzige Rasterfahndung des Jahres 2004: Zehntausende Datensätze von vier Mobilfunkbetreibern aus zwei Regionen mussten aufgrund einer richterlichen Anordnung übergeben werden. Eine Auswertung blieb erfolglos. Geschnappt wurde der Täter hingegen später, weil er sich an einer Tankstelle bediente ohne zu bezahlen.

mehr dazu bringt auch Radio Netwatcher in seiner nächsten Sendung
http://www.netwatcher.at/index.php? option=com_content&task=view&id=355&Itemid=32

[1] http://www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=908,946712& SUCHE=J&_dad=portal&_schema=PORTAL#
[2] http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=271400


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edited by Mac Gyver
published on: 2005-08-07
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