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              | Date: 2001-02-19 
 
 DE: Ueberwachungsverordnung neu-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 In schöner Parallelität kommen in DE und AT fast zeitgleich
 die Innen und Justizminister auf die Idee, die
 Überwachungsverordnungen auszubauen und und Befugnisse
 der gesetzlich ermächtigten Behörden zu erweitern.
 
 post/scrypt: Hat da nicht jemand  grade "aux armes,
 citoyens!" geschrien?
 
 
 Related
 http://www.quintessenz.org/archiv/msg01420.html
 
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 Stefan Krempl 18.02.2001
 
 Der Alptraum ist wieder da: Auch der neue Entwurf der
 Telekommunikations-Überwachungsverordnung hat die
 Netzbürger im Visier
 
 Fast zwei Jahre lang schlummerte sie in einem
 Referentenbüro des Bundeswirtschaftsministeriums - jetzt
 taucht sie wieder auf: die Telekommunikations-
 Überwachungsverordnung (TKÜV). Mit ihr plant die
 Bundesregierung, die letzten Lücken bei der Überwachung
 der Telekommunikation zu schließen und auch den Email-
 Verkehr der umfassenden Kontrolle der Strafverfolger zu
 unterwerfen. Rot-grüne Aspekte sucht man in der jüngsten,
 auf einen Entwurf der konservativ-liberalen Regierung
 zurückgehenden Fassung vergeblich. Allein die Betreiber von
 Nebenstellenanlagen und Corporate Networks sollen von der
 Verpflichtung ausgenommen werden, teure
 Überwachungseinrichtungen vorhalten zu müssen.
 
 Deutschland nimmt schon seit Jahren eine Spitzenposition
 beim Abhören ein ( Deutschland bleibt auch unter Rot-Grün
 »Weltmeister im Abhören«). Allein zwischen 1998 und 1999
 sei die Zahl der richterlich angeordneten
 Telefonüberwachungen von 9800 auf 12.600 gestiegen,
 beklagte sich im Dezember der Bundesbeauftragte für den
 Datenschutz, Joachim Jacob. Geht es nach der
 Bundesregierung, wird der große Lauschangriff bald noch
 sehr viel einfacher und umfassender möglich sein.
 
 Überwachungstechnik, die (Strafverfolger) begeistert, soll
 bald bei Telekommunikationsanbietern aller Art Einzug
 halten, die ihre Dienste der Allgemeinheit anbieten. Daran
 hält auch der jüngste Entwurf für eine "Verordnung über die
 technische und organisatorische Umsetzung von
 Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation" fest,
 der Telepolis vorliegt und in den nächsten Tagen auf der
 Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums ( BMWi)
 veröffentlicht werden soll. Unter Telekommunikation fassen
 die Autoren auch den E-Mail-Verkehr. Internetprovider
 müssten bei der Verabschiedung des Entwurfs durch das
 Kabinett daher in Zukunft genauso wie Telcos
 Lauscheinrichtungen installieren und auf Abruf
 Verbindungsdaten und die Mailkommunikation an die
 "Bedarfsträger" übermitteln.
 
 Grundsätzlich sollen alle Betreiber von
 Telekommunikationsanlagen, die ihre Dienste der
 Öffentlichkeit anbieten, zur Aufzeichnung und Weiterleitung
 der Kommunikationsdaten an Strafverfolger verpflichtet
 werden. Ob es sich um Sprach- oder Datenübertragungen
 handelt, ob der Abzuhörende ein Handy oder einen ISDN-
 Anschluss nutzt, spielt dabei keine Rolle. Die
 entsprechenden technischen Vorkehrungen müssen die
 Telekommunikationsanbieter auf eigene Rechnung
 anschaffen. Vor der Inbetriebnahme ihrer Anlagen ist eine
 Abnahme der Überwachungsausrüstung durch die
 Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (
 RegTP) einzuholen. Sonst drohen Geldbußen bis 20.000
 Mark.
 
 Diese Prinzipien sind bereits im § 88 des
 Telekommunikationsgesetzes ( TKG) angelegt, an dessen
 Überarbeitung sich in der rot-grünen Koalition momentan
 Niemand heranwagt. In der vom BMWi neu ausgearbeiteten
 Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) geht
 es daher "nur" um ihre Umsetzung. Klargestellt wird, dass
 ein Anbieter "die zu überwachende Telekommunikation
 vollständig zu erfassen" und die Mitschnitte an "berechtigte
 Stellen" - Polizei, Justizverwaltungen, Zollkriminalamt,
 Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz - weiterzugeben
 hat. Der Zeitraum und der Umfang der Bespitzelung wird in
 der Anordnung festgelegt, die für den Grundrechtseingriff - um
 nichts Anderes handelt es sich bei einer Überwachung
 privater Kommunikation angesichts des
 "Fernmeldegeheimnisses" - erforderlich ist.
 
 Als Kennungen sollen Rufnummern, Email-Adressen und
 Kreditkarten-Nummern dienen
 
 Ob die Anforderung den formalen gesetzlichen
 Bestimmungen entspricht, muss der zum Abhören
 Verpflichtete dem Verordnungsentwurf entsprechend selbst
 prüfen. Findet er keine Fehler, ist sie "unmittelbar"
 umzusetzen. Die Abhörspezialisten gehen davon aus, dass
 "der technische und betriebliche Vorgang der Einrichtung
 einer angeordneten Überwachungsmaßnahme
 erfahrungsgemäß im Regelfall innerhalb von zehn Minuten
 abgeschlossen" sein kann. Dies geht aus der Begründung zu
 dem Papier hervor. Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
 gilt eine Frist von sechs Stunden bis zum Start des
 Lauschangriffs. Sie kann in dringenden Fällen verkürzt
 werden. Dann müssen die "Auftraggeber" aber im Bedarfsfall
 beim Antransport des benötigten Personals behilflich sein.
 
 Die Liste der Daten, die ein Telekommunikationsanbieter im
 Ernstfall übermitteln soll, füllt über zwei Seiten in dem
 Papier. Angefordert werden können neben reinen
 Verbindungsdaten die Inhalte jeder Telekommunikation, die
 von einer bestimmten Kennung herrührt oder diese zum Ziel
 hat. Als Kenngrößen können beispielsweise Rufnummern
 oder auch Email-Adressen angegeben werden, wie in der
 Begründung zur TKÜV betont wird. Bei der
 Datenkommunikation, die vom Überwachten abgeht, soll
 sogar seine Kreditkarten-Nummer als Identifikationsmerkmal
 verwendet werden dürfen. Eine Forderung, die sich von den
 alten Enfopol-Überwachungsplänen inspiriert zeigt.
 
 Alles
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4954/1.html
 
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-02-19
 comments to office@quintessenz.at
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