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Date: 2013-12-04

Zivilgesellschaftliche Initiativen: EU-Datenschutzverordnung muss Chefsache werden

Presseinformation
Wien, am 4. Dezember 2013

Am 5. und 6. Dezember wird der Rat "Justiz und Inneres" der Europäischen Union über den Vorschlag für eine Datenschutzverordnung verhandeln. Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE), die Initiative für Netzfreiheit (IfNF) sowie quintessenz.at - Verein zu Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter wenden sich mit einem offenen Brief an politische Entscheidungsträger und fordern sie auf, Datenschutz ganz oben auf die politische Agenda zu setzen, das Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten EU-weit einheitlich zu regeln bzw. zu stärken und für eine praktische Umsetzbarkeit zu sorgen.


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"Die Datenschutzverordnung wird nun schon sehr lange diskutiert und man gewinnt den Eindruck, dass die Verhandlungen verschleppt und die geplanten Regelungen immer mehr verwässert werden", so Andreas Krisch vom Verein VIBE. "So gut wie alle Lebensbereiche finden mittlerweile ihre Entsprechung in der digitalen Sphäre. Wir brauchen daher ganz dringend eine starke und einheitliche Regelung für den Umgang mit persönlichen Daten", fordert er.

"Wir wenden uns an die Regierungsspitze, damit sie das Thema zur Chefsache machen und sicherstellen, dass die Rechte von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger so in der Verordnung verankert werden, dass die Gesellschaft als Ganzes von der Digitalisierung profitieren kann", ergänzt Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit.

"An immer mehr Stellen entstehen digitale Daten, die einzelnen Bereiche unseres Lebens aufzeichnen. Im Zuge von Big Data Analysen sind diese leicht zusammenführbar und auswertbar geworden. Nur weil etwas technisch möglich geworden ist darf die Gesellschaft und die Europäischen Union nicht resignieren, sondern muss mit strengen Regeln den Missbrauch dieser Daten verhindern", gibt Georg Markus Kainz von der Bürgerrechtsorganisation quintessenz zu bedenken.

Die österreichischen Initiativen stellen stellen sich voll hinter die Forderungen von EDRi (European Digital Rights), die folgende Eckpunkte für eine starke und praktikable Regelung für Datenschutz in Europa formuliert hat:

Eine starke Definition von personenbezogenen Daten.

Der Rat schlägt derzeit eine Definition für "pseudonymisierte" Daten vor. Diese Definition würde dazu führen, dass eine weitere Kategorie von Daten erschaffen wird, für die es einen weniger hohen Schutz geben soll, zum Beispiel im Kontext von Datenpannen. Diese Rechtslücke muss geschlossen werden, um Bürgerrechte – vor allem im digitalen Umfeld – angemessen zu schützen.

Transparenz und Aufsicht garantieren.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird immer komplexer und umfassender. Daher ist es besonders wichtig, dass über jede Datenverarbeitung transparent und leicht verständlich informiert wird. Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben, genaue und wahrheitsgetreue Informationen darüber zu erhalten, von wem und wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies setzt unter anderem voraus, dass sie Informationen erhalten, an wen die Daten weitergegeben werden. Die Definition des "Empfängers", wie sie vom Rat derzeit vorgeschlagen wird, ist unzureichend. Die Definition darf nicht Behörden in ihrer Amtsausübung ausschließen. Wenn die Weitergabe von Daten an einen bestimmten Empfänger nicht offengelegt werden können, darf dies nur auf den Ausnahmen in Artikel 2 oder 21 des Vorschlags basieren.

Ein Verbot für heimliche Profilbildung.

Wir sind zutiefst über die Risiken der Profilbildung besorgt. Wir fordern daher einen wirksamen Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor ungewollten Profilbildungen. Der Vorschlag für Artikel 20 ist sehr limitiert: Allein Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger stark beeinträchtigen können, sollen als verbotene Profilbildungen gelten. Die Formulierung "stark beeinträchtigen" geht dabei noch einen Schritt weiter als „wesentlich beeinträchtigen“. Insbesondere bedeutet dies, dass die Berufung auf eine „starke Beeinträchtigung“ erst möglich ist, nachdem der Schaden eingetreten ist. Obwohl der Text des Rates einen gewissen Schutz bietet, ist Artikel 20(3) besorgniserregend, da hierdurch die Profilbildung anhand von sensiblen persönlichen Daten zugelassen wird. Dadurch, dass Profiling erlaubt ist sobald Artikel 9(2) Anwendung findet, dürfen sensible Daten zur Profilbildung genutzt werden - was wiederum dazu führt, dass der vorhergesehene Schutz gegen Profilbildung anhand von sensiblen Daten keine praktische Bedeutung hat.

Weitere entscheidende Fragen der Verordnung betreffen unter anderem die Übermittlung von Daten in Drittländer sowie das Recht auf explizite Zustimmung und auf Einspruch, die dem Wesensgehalt der Grundrechte, die im Primärrecht der Union festgeschrieben sind, entsprechen. Die Verordnung kann nur so gut sein wie das schwächste Glied der Kette. Es ist daher unumgänglich, dass alle Lücken, durch die demokratische Rechte unterminiert werden können, geschlossen werden.

Der gesamte Text findet sich auf den Webseiten der genannten Organisationen.

vibe.at
netzfreiheit.org
quintessenz.org

Rückfragehinweis:

Andreas Krisch
VIBE - Verein für Internet-Benutzer Österreichs
Mail.: info@vibe.at
Tel.: +43 1 480502511

Josef Irnberger
Initiative für Netzfreiheit
Mail.: josef.irnberger@netzfreiheit.org
Tel.: +43 699 10478831

Georg Markus Kainz
quintessenz.at - Verein zu Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter
Mail.: office@quintessenz.at
Tel.: +43 676 7483676


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edited by Georg Markus Kainz
published on: 2013-12-04
comments to office@quintessenz.at
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