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CURRENTLY RUNNING
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Data Retention - EU-Daten- speicherpflicht
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Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung
von so genannten Verkehrsdaten vom 15. März 2006 [Data Retention alias
Vorratsdatenspeicherung aka Datenzwangsverhaltung] werden die
bestehenden, nationalen Datenschutzgesetze Europas auf den Kopf gestellt.
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Die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten aus Telefonienetzen und dem Internet war ohne konkreten Anlass und ohne Zustimmung des
Betroffenen bisher gesetzlich verboten. Nun wird es Pflicht und muss in
den Jahren 2007/8 EU-weit umgesetzt werden. Alle Verkehrsdaten aus den
digitalen Telefonienetzen - wer mit wem wann wo telefoniert - müssen
zwischen einem und zwei Jahren gespeichert werden. Für das Internet -
wer wann welche IP-Adresse hatte bzw. Mails versandt oder empfangen hat
- gelten Fristen zwischen einem halben bis einem Jahr.
Der Weg zur Datenspeicherpflicht wurde durch die Konvention des
Europarats zur Bekämpfung von "Cybercrime" bereitet. Der Anstoß dazu
wieder kam von den G7-Gipfeltreffen seit 1997, in diesen Gremien
bestimmen die USA maßgeblich mit.
Hier finden Sie nicht nur die wichtigsten Dokumente, die "The making of
Data retention" dokumentieren, sondern auch laufend links zu aktuellen
Berichten und Dokumenten über die Umsetzung in den einzelnen EU-Staaten.
Time-table of actions that leaded to data retention:
EU Data Retention - doqu/base
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< < alle aktuellen kampaigns anzeigen
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