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Date: 2002-05-06

AT:Konflikt im Datenschutzrat

Minderheitenvotum übt heftige Kritik an Strafgesetznovelle und an der Stellungnahme des Datenschutzrats zu neuen Ermittlungsbefugnissen | Auch Telefon-Reseller und Internet-Provider werden in die Überwachungspflicht genommen
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Nachdem der "Hacker"-Paragraf 118a im "Strafrechtsänderungsgesetz 2002" bereits für einige Diskussionen gesorgt hat, ist nun ein Konflikt um Teile des Gesetzeswerks, nämlich die neuen Überwachungsparagrafen, im Datenschutzrat ausgebrochen. Zum Entscheid des Gremiums Ende vergangener Woche gab es zwei separate Voten, die ebenso wie das Mehrheitsvotum an Parlament und Ministerrat weitergeleitet werden - sollten. Datenschützer Hans Zeger bekam seine Stellungnahme vom Vorsitzenden des Datenschutzrats, Herbert Haller, nämlich mit der Auflage von Korrekturen zurück. Haller, der sich zum Fall selbst direkt nicht äußern mochte, sagte zur fuZo, dass er entsprechend dem Recht auf separate Voten diese auch weiterleiten werde - sofern "sie den Gesetzen entsprechen". Die Beratungen des Datenschutzrats zum Beispiel würden per Gesetz als "vertraulich" eingestuft, fügte Haller noch hinzu. Ermittlungsbefugnisse, Gefahrenanalyse Arge-Daten-Obmann Zeger, der sich keines Verstoßes gegen Vertraulichkeitsauflagen bewusst ist, hat seine Positionspapiere zur Gesetzesnovelle mittlerweile im Netz veröffentlicht. Besonders kritisiert werden zusätzliche Ermittlungsbefugnisse, die zur so genannten "Gefahrenanalyse" gefordert werden. Für Zeger ein bewusst schwammig gehaltener Begriff, der "jede Form der Überwachung zu jedem beliebigen Zweck legitimieren soll". Mehr mit Links http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=120110
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edited by Harkank
published on: 2002-05-06
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