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              | Date: 2002-02-22 
 
 DE: Richter stoppen Raster-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Hessens Oberlandesgericht stoppt Rasterfahndung gegen Willen des
 Innenministers und kritisiert Düsseldorfer Entscheidung. Bundesregierung
 verweigert Aussagen zur Rasterfahndung in den Ländern.
 
 Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stoppte am heutigen Donnerstag die
 Rasterfahndung endgültig und wies die Beschwerde des hessischen
 Innenminister Bouffier zurück. Es schrieb in seiner Entscheidung:
 
 "Nach der Aktenlage fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass in dem
 hier maßgeblichen Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung die
 Voraussetzungen für die Anordnung der Datenübermittlung [...] zur Abwehr
 von Terroranschlägen in Deutschland gegeben waren."
 
 Ausdrücklich kritisieren die Richter auch die Kollegen vom Oberlandesgericht
 Düsseldorf, die sich bei der Definition der gegenwärtigen Gefahr auf die
 Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes bezogen hatten. Diese
 beträfen jedoch die "konkrete" Gefahr und die "dringende" Gefahr, nicht aber
 die "gegenwärtige" Gefahr. Sie erfordere eine "besondere Zeitnähe und einen
 besonders hohen Grad an Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts". Eine
 reine Möglichkeit reiche zur Annahme einer "gegenwärtigen" Gefahr nicht
 aus. (Vgl.  Ausländer im Raster, ( Rasterfahndung-Domino und Grüße an die
 Achse des Bösen)
 
 Zuletzt wiesen die Richter auf die Frage hin, ob die Rasterfahndung
 überhaupt zur Abwehr einer "gegenwärtigen" Gefahr taugt. "Daran bestehen
 allerdings erhebliche Zweifel, zumal bereits die Eignung der Rasterfahndung
 zur Abwehr einer "gegenwärtigen" Gefahr sehr fraglich ist und die praktische
 Bedeutung der Rasterfahndung als gering eingeschätzt wird".
 
 Nun müssen sich auch noch die Gerichte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-
 Westfalen, wie das OLG Frankfurt formulierte, "nicht von eigenen Emotionen,
 oder Emotionen anderer, sondern ausschließlich vom Gesetz leiten lassen".
 
 Carmen Ludwig vom Vorstand des "freien zusammenschlusses von
 studentInnenschaften" (fzs) hofft deshalb auch, dass sich nun "endlich
 rechtsstaatliche Verfahren durchsetzen." Tjark Sauer, Referent für
 Hochschulpolitik im Giessener AstA, freut sich: "Das Urteil des
 Oberlandesgericht Frankfurt ist für uns ein Schritt gegen den aktuellen
 politischen Mainstream der Grundrechtseinschränkungen." 19.872
 Personendatensätze hat das Bundeskriminalamt seit Beginn der
 bundesweiten Rasterfahndung gegen angebliche islamische "Schläfer" in
 seinem "Grunddatenbestand" gespeichert. Dies gibt die Bundesregierung in
 ihrer ebenfalls heute bekannt gewordenen Antwort auf die kleine Anfrage (BT-
 Drs. 14/8087) der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke an
 
 Mehr
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11909/1.html
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2002-02-22
 comments to office@quintessenz.at
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