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Date: 2001-11-06

AT: Steuergelder für Telefonueberwachung


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Telekoms und Handynetzbetreiber wollen Investitionskosten für
Einbau von Anzapfstellen vom Staat zurück | Gang vor den
Verfassungsgerichtshof bekräftigt | Auf technischer Ebene
[Überwachungsverordnung] haben die Netzbetreiber zugestimmt
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Im Bundesministerium für Verkehr [BMVIT] werden "zur Herstellung
des Einvernehmens mit anderen Beteiligten noch
Umformulierungen durchgeführt", doch alle Änderungen in der
Überwachungsverordnung [ÜVO] seien besprochen, heißt es auf
Anfrage der FuZo im BMVIT.

Man werde nach Durchsicht der Endfassung sehen, ob das Paket
wieder Formulierungen enthalte, die nicht vereinbart waren, müsse
es gegebenenfalls wieder aufgeschnürt werden, ist vom Verband
Alternativer Telefoniebetreiber [VAT] zu hören.

Damit waren Vorschläge wie jener von Kripo-Chef Herwig Haidinger
nach Einbeziehung von E-Mail [TCP/IP] in das auf Telefonie
zugeschnittene Überwachungs-Szenario, wie es auch die ETSI-
Schnittstelle ES 201 671 vorsieht, gemeint.

"Wildeste Ideen" zur Erhöhung Die "wildesten Ideen", sagt ein
anderer der am Prozess Beteiligten, seien zwischendurch von
Seiten des Innenministeriums aufgetaucht - "Vorschläge zur
Erhöhung der Sicherheit die nicht akkordierbar waren", so
formuliert das BMVIT. Handy-Überwachung auf E-Mails ausweiten

Innen und Justiz kommentieren [nicht]
Aus dem Innenministerium ist als einziger Kommentar zu hören,
man habe sich so geeinigt, "wie es der Exekutive sinnvoll"
erscheine.

Das Justizministerium, das durch den Rückzug des nun doch nicht
geänderten Paragraphen 89[2] des Telekomgesetzes, den Deal
erst möglich gemacht hatte, gab keinen Kommentar.

89[2] sieht auch weiterhin vollen Ersatz der operativen Kosten für
Netzbetreiber bei der Mitwirkung an Überwachungsmaßnahmen vor.

Volltext
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=92711
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edited by Harkank
published on: 2001-11-06
comments to office@quintessenz.at
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