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Date: 2001-08-29

AT: Im Eiltempo zur Rasterfahndung


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Großer Unmut in der Telekombranche über "Durchpeitschen" der
Strafprozessnovelle 2001 | Nur wenige Tage bleiben zur Beurteilung
| Lauschangriff und Rasterfahndung werden erstmals zeitlich
unbegrenzt Gesetz

Es sei schon eine "seltsame Vorgangsweise, eine so heiße
Materie" wie die Festschreibung von Lauschangriff und
Rasterfahndung in der Strafprozessnovelle 2001 mitten in die
personalschwache Urlaubszeit zu legen, sagt Harald Pfannhauser
vom Telekom-Fachverband der Wirtzschaftskammer.

Unter Österreichs Telekoms sei diese Initiative des
Justizministeriums jedenfalls auf Unverständnis gestoßen. Wenn
man Laufzeiten durch die Rechtsabteilungen rechne, so blieben für
Beratung und Beurteilung gerade ein paar Tage übrig, so
Pfannhauser weiter.

das sagt die Branche Maßgebliche Stimmen aus der Branche
äußerten sich weniger moderat. Hier solle wohl ein Gesetz im Stil
eines Überfallskommandos durchgepeitscht werden, ohne die
Betroffenen rechtzeitig zu informieren, war der Tenor in einer
Rundfrage der FutureZone.

Paragraf 89 Vor allem am Paragraf 89 des Telekomgesetzes der
"die Bereitstellung der Einrichtungen zur Überwachung" durch die
Netzbetreiber betrifft, entzündet sich der kollektive Unmut:

Während die derzeit gültige Version vermerkt "hiefür gebührt ihm
der Ersatz der angemessenen Kosten" lautet die geplante
Neufassung von § 89 so:


"Hiefür sind ihm auf Antrag die angemessenen und ortsüblichen
Kosten zu ersetzen, die ihm durch die Mitwirkung
notwendigerweise entstanden sind...Bei der Bemessung der
Kosten ist auch auf die öffentliche Aufgabe der Rechtspflege zum
Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.

"Hier geht es nicht um Peanuts, sondern um gewaltige Kosten"
sagt Harald Pfannhauser, die man nun auf eine durch die weltweite
Telekomkrise ohnehin geschwächte Branche abwälzen wolle.

Die im Entwurf der Überwachungsverordnung vorgeschriebene,
universelle Überwachungs-Schnittstelle ES 201 671 nach einer im
Entstehen befindlichen Norm des European Telecom Standards
Institute [ETSI] würde alleine bei der Telekom Austria Kosten von
mehreren 100 Millionen Schilling verursachen.

Gleichzeitig mit der Strafprozessordnung werden auch die
entsprechenden Passagen im Strafgesetzbuch, dem
Telekomunikationsgesetz, Mediengesetz und andere Gesetze auf
den neuesten Stand gebracht.

Was Justiz- und Verkehrsministerium sowie Datenschützer zu
sagen haben, lesen Sie morgen in der FuZo

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=77973


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edited by Harkank
published on: 2001-08-29
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