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                Date: 2001-07-06
                 
                 
                Echelon-Ausschuss empfiehlt [nicht]
                
                 
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      q/depesche  01.7.5/2 
 
Echelon-Ausschuss empfiehlt [nicht] 
 
Christiane Schulzki-Haddouti 
 
Keine Sanktionen gegen Großbritannien; unzufriedene  
Abgeordnete monieren "Heuchelei" und sehen Gefahr der  
vorsorglichen Legitimation eines europäischen Geheimdienstes  
 
Ein Jahr lang arbeitete der Echelon-Untersuchungsausschuss des  
europäischen Parlaments. Am 3. Juli verabschiedete er seinen  
Abschlussbericht. Drei Wochen hatten die Abgeordneten über den  
Bericht von Gerhard Schmid (SPD) diskutiert. Dessen  
Empfehlungen wurden zwar etwas verschärft, dennoch sahen  
mehrere Abgeordnete, die für ihr Engagement für Bürgerrechte  
bekannt sind, ihre Positionen nicht berücksichtigt und gaben  
Minderheitenvoten ab.  
 
 
"Keine Zweifel"  
 
 
Über die Existenz eines globalen Abhörsystems gäbe es "keine  
Zweifel" mehr. Sprach Schmid noch in der Frage der  
Wirtschaftsspionage von Wahrscheinlichkeiten, entschloss sich  
der Gesamtausschuss zu deutlicheren Formulierun 
gen: Es könne "kein Zweifel" daran bestehen, dass der Zweck des Systems das Abhören der privaten und kommerziellen Kommunikation sei - obgleich die technischen Fähigkeiten des Systems nicht so umfassend seien, wie es teil 
weise in den Medien dargestellt wurde. Zudem sei es "überraschend", dass viele höher gestellte Personen der Europäischen Gemeinschaft vor dem Ausschuss behauptet hatten, dieses Phänomen nicht zu kennen.  
 
Maurizio Turco, Präsident der Radikalen der Liste Emma Bonino, kritisierte überdies in einem Minderheitenvotum, dass der Bericht nicht erwähne, dass auch Deutschland, die Niederlande und vermutlich auch Frankreich über di 
e technologie Fähigkeit verfügten "über eine Suchmaschine systematisch und per Zufall abgehörte Kommunikation zu filtern." Auch diese Mitgliedsstaaten würden die Aktivitäten von Behörden, Unternehmen und Bürgern anderer M 
itgliedstaaten ausspionieren.  
 
Die rechtlichen Erwägungen der Abgeordneten sind deutlich: Falls Echelon zur Konkurrenzspionage benutzt werden würde, würde ein daran beteiligter Staat gegen EU-Recht verstoßen. Dies hatte auch schon der Europäische Rat E 
nde März 2000 festgestellt. Würde das System hingegen nur für Aufklärungszwecke eingesetzt, wäre der Betrieb legal. Allerdings würde das Abhören der Kommunikation auf jeden Fall gegen das Recht auf Privatsphäre verstoßen. 
 (siehe Deutschland und Vereinigtes Königreich verstoßen mit NSA-Spionageverbindungen gegen Menschenrechte und Untersuchung des Echelons-Systems richtet den Blick auch auf Misstände in der EU)  
 
Spionieren die USA nun europäische Firmen aus oder sammeln sie nur allgemeine wirtschaftliche Daten? Dies war die Gretchenfrage des Ausschusses, der darüber in den letzten Tagen und Wochen noch einmal stritt. Tatsächlich  
zeigte sich der Ausschuss in der Frage der Konkurrenzspionage außerordentlich skeptisch:  
 
 
 
"US-Geheimdienste untersuchen nicht nur allgemeine  
ökonomische Sachverhalte, sondern hören auch detailliert die  
Kommunikation zwischen den Unternehmen ab, besonders wo  
Verträge vergeben werden; und sie rechtfertigen dies damit, sie  
würden versuchte Bestechung bekämpfen. Durch detaillierte  
Überwachung entsteht jedoch das Risiko, dass die Informationen  
eher zum Zwecke der Konkurrenzspionage, denn zur Bekämpfung  
von Korruption eingesetzt werden, auch wenn die USA und  
Großbritannien anderes behaupten. Zudem ist die Rolle des  
Advocacy Center der US-Handelsministeriums immer noch nicht  
ganz klar und anberaumte Gespräche mit dem Zentrum, um diese  
Angelegenheit zu klären, wurden abgesagt."  
 
mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/9014/1.html
                   
 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-07-06 
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