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              | Date: 2001-05-07 
 
 Information, Freiheit & Bestrafung-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Während zu AT-Land notabene mehr Verbote oder Strafen
 diskutiert werden, was Informationsbeschaffung und -
 Weitergabe anbetrifft, wird in DE-Land die
 Informations*freiheit* in ein Gesetz geschrieben.
 
 post/scrypt: Wie man nach der Volkszählung sehen wird, hat
 AT dafür einen durchaus respektablen Prozentsatz von
 bekennenden JEDI aufzuweisen.
 
 
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 Christiane Schulzki-Haddouti
 
 Telepolis enthüllt Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz
 
 Die Schweden führten das Öffentlichkeitsprinzip der
 Verwaltung vor über 200 Jahren ein. Australien, Belgien,
 Dänemark, Finnland, Frankreich, Neuseeland, Norwegen,
 Kanada, Irland, Ungarn, die USA, Südafrika, die Schweiz und
 Italien bieten ihren Bürgern ebenfalls den raschen,
 kostenlosen und einfachen Zugang zu amtlichen
 Dokumenten. In Südafrika gilt das Informationsfreiheitsgesetz
 sogar gegenüber der Privatwirtschaft.
 
 Nun hält diese Idee langsam auch in Deutschland Einzug. In
 drei Bundesländern, in Brandenburg, Berlin und Schleswig-
 Holstein ist sie bereits verwirklicht - nur auf Bundesebene:
 Fehlanzeige. Den noch unter Verschluss gehaltenen Entwurf
 für ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es allerdings bereits.
 Telepolis liegt er jetzt vor: Entwurf für ein
 Informationsfreiheitsgesetz
 
 
 Verwaltung und Demokratie - ein Widerspruch?
 
 
 Angekündigt war das Informationsfreiheitsgesetz bereits in
 der Koalitionsvereinbarung der Regierung - doch die
 Umsetzung schleppt sich lustlos dahin: Das
 Bundesinnenministerium hat Ende Dezember den Entwurf für
 ein Informationsfreiheitsgesetz den Ressorts vorgelegt.
 Ursprünglich sollte bereits im Januar der interne Umlauf
 beendet sein. Bis heute stehen jedoch noch zwei
 Stellungnahmen aus. Über einen neuen, endgültigen
 Veröffentlichungstermin wollte sich das Ministerium
 gegenüber Telepolis nicht äußern. Da sich bis heute auch
 kein Politiker das Gesetz auf die Fahnen geschrieben hat,
 nimmt dies Telepolis zum Ansatz, den Entwurf nun zu
 veröffentlichen.
 
 Das Ziel des Gesetzes ist klar: Der Bürger soll in die Lage
 versetzt werden, das Verwaltungshandeln zu durchschauen
 und zu kontrollieren. Schon 1975 urteilte das
 Bundesverfassungsgericht:
 
 "Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen
 des Volkes. Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu
 verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich."
 
 Und ein russischer Spezialist im Informationsrecht
 formulierte, "der Sonnenschein der informierten Gesellschaft
 kann sowohl den Rost der Korruption als auch den Schimmel
 der Inkompetenz in der Tätigkeit der Staatsmacht
 wirkungsvoll bekämpfen."
 
 Mit der Informationsfreiheit wird ein demokratisches Prinzip
 verwirklicht - gegen das herkömmliche Prinzip der
 Aktengeheimhaltung. Sie operiert in dem Bewusstsein: "Die
 Verwaltung weiß schon besser, was für den Bürger gemacht
 werden muss", so der Jurist Ulrich Battis von den Berliner
 Humboldt-Universität. Der schleswig-holsteinische
 Datenschützer Helmut Bäumler, der auch für den
 Informationszugang zuständig ist, konnte die Verwaltung
 allerdings damit gewinnen, dass es sich dabei nicht um ein
 "Kampfinstrument gegen die Verwaltung" handelt, sondern
 um eine Chance, den Bürgern mehr Service zu bieten - und
 mehr Transparenz zu zeigen wie ein privates Unternehmen. (
 Positive Bilanz nach einem Jahr Informationsfreiheit in
 Schleswig-Holstein)
 
 Dass nun die Bundesverwaltung dieses demokratische
 Prinzip ohne nennenswerte politische Vorgaben in einem
 Gesetzesentwurf umsetzen soll, muss dennoch zunächst mit
 Skepsis beobachtet werden. Bislang konnten sich die
 Beamten nur auf ein Personalakteneinsichtsrecht einlassen
 sowie eine beschränkte Aktenöffentlichkeit durch das
 Verwaltungsverfahrensgesetz, was ihre Priviligien nicht in
 Frage stellte. Daneben gibt es noch das
 Umweltinformationsgesetz, das in Deutschland aber erst auf
 Drängen der Europäischen Union und dann auch nur sehr
 zögernd umgesetzt wurde - und jetzt nach sechs negativen
 Gerichtsurteilen nachgebessert werden muss
 (Bundesratsdrucksache 674/2000).
 
 mehr
 http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7531/1.html
 
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-05-07
 comments to office@quintessenz.at
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