| 
          
         | 
        
          
            <<  
             ^ 
              >>
          
          
            
              
                Date: 2000-08-26
                 
                 
                CH: Video-Ueberwachung kommt
                
                 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                 
                
      Im hypermodernen Rapportsaal der Urania-Hauptwache  
herrscht gespannte Aufmerksamkeit. Die Kommandantin  
lehnt sich mit leisem Lächeln zurück und wartet, bis alles  
bereit ist. Ein Kopfnicken, die Multimedia-Info-Show beginnt.  
Auf der zentralen Leinwand gestochen scharfe Bilder eines  
sonnigen Sommernachmittags auf dem autofreien  
Limmatquai. Aufgenommen von einer der vielen Hundert  
Videoüberwachungskameras in der ganzen Stadt. Inmitten  
der zahlreichen Passanten, locker parlierend, eine Gruppe  
von sieben Männern. Allerdings eine Spur zu locker und eine  
Spur zu elegant. Die gleichen weissen Borsalino-Hüte trug  
man doch vor bald einmal hundert Jahren in Chicago . . .  
 
Seepolizei-Livecam noch blockiert  
 
Zukunftsmusik? Sicher. Wenigstens was den Videofilm und  
zwei, drei weitere Details betrifft. Heute, im Jahr 2000, sind  
solche Aufnahmen in der Schweiz noch verboten. So will es  
das geltende Eidgenössische Datenschutzgesetz. Und so  
will es der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich, weshalb  
die Seepolizei die entschärfte Version ihrer an sich  
harmlosen Livecam auf dem Bootshaus am Mythenquai noch  
immer nicht in Betrieb nehmen kann. Das Geschäft dürfte,  
sofern dem Datenschützer die zusätzlich verlangte  
Begründung durch den Rechtsdienst der Stadtpolizei genügt,  
in absehbarer Zeit zur Genehmigung auf dem Schreibtisch  
von Stadträtin Esther Maurer landen. Es ist auch  
anzunehmen, dass dann, wenn die Kamera wieder läuft, auf  
der seit dem 10. August aufgeschalteten Internetseite des  
Städtischen Datenschutzbeauftragten  
(http://www.das.stzh.ch) dessen Überlegungen dazu  
nachzulesen sind.  
 
Sollte die schweizerische Gesetzgebung dem ausländischen  
Trend folgen und in den nächsten Jahren eine  
Videoüberwachung auch auf Strassen und Plätzen zulassen,  
so wie das heute schon etwa bei Kehrichtsammelstellen, auf  
Bahnhöfen, in Parkhäusern, Ladengeschäften oder am  
Arbeitsplatz längst der Fall ist, könnte der Wind drehen.  
Dann würde das vom Eidgenössischen  
Datenschutzbeauftragten in seinem 7. Tätigkeitsbericht  
verlangte "Recht auf Anonymität" des Bürgers wegfallen.  
Damit wäre es denkbar, dass beispielsweise in den  
Stadtkreisen 4 oder 5 eine Videoüberwachung auch politisch  
möglich würde - egal, ob wegen der Dealerszene oder wegen  
der Bürgerwehren. Vor Jahresfrist war die SVP, mit der FDP  
im Schlepptau, im Gemeinderat mit einem Vorstoss zur  
Installation von Kameras in der Zwinglistrasse noch klar am  
rot-grünen Widerstand wegen der geltenden  
Datenschutzbestimmungen gescheitert. 
 
 
Mehr davon 
http://tages-anzeiger.ch/ta/genArtikel?ArtId=26793
                   
-.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.- 
Relayed by   
Umberto Annino <umbiannino@gmx.net> 
 
-.-  -.-. --.-
    
                 
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
edited by Harkank 
published on: 2000-08-26 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
                    subscribe Newsletter
                  
                   
                
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
                  <<  
                   ^ 
                    >> 
                
                
               | 
             
           
         | 
         | 
        
          
         |