|  | <<  
             ^ 
              >> 
            
              | Date: 2000-02-29 
 
 EU: Rechtshilfe/abkommen & Ueberwachung-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 q/depesche  00.2.29/1
 
 
 Europäisches Rechtshilfeabkommen wird im März
 verabschiedet
 
 Christiane Schulzki-Haddouti 29.02.2000
 
 Datenschutzregeln sollen integriert werden, Kompromiss mit
 Echelon-Staat Großbritannien
 
 Bereits am 27. März soll das Europäische
 Rechtshilfeabkommen in einer Sitzung des Rates für Justiz
 und Inneres verabschiedet werden. Der aktuelle Entwurf vom
 3. Dezember 1999 zielt auf eine engere Zusammenarbeit der
 europäischen Strafverfolgungsbehörden. Der Einsatz
 modernster technischer Kommunikationsmittel spielt hierbei
 eine wesentliche Rolle.
 
 Im Rechtshilfeabkommen wird unter anderem eine
 Rechtsgrundlage geschaffen, um eine gemeinsame
 Ermittlungsgruppe verschiedener Mitgliedsstaaten zu
 errichten und einzusetzen. Sie kann aus Mitgliedern
 nationaler Polizeibehörden, aber auch im Einzelfall aus
 Mitgliedern von Europol bestehen. Auch sollen Ermittler auf
 dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates künftig
 verdeckt ermitteln können (Artikel 14).
 
 Wesentlich sind die neuen Bestimmungen zur Überwachung
 :von Telekommunikationsverkehr zum Zwecke strafrechtlicher
 Ermittlungen. Geregelt ist die "Überwachung von Personen
 im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten ohne deren
 technische Hilfe" im Artikel 18. Dieser wurde Mitte Februar
 vom Europäischen Parlament jedoch abgelehnt (
 Europäisches Parlament stimmt gegen unkontrolliertes
 grenzüberschreitendes Abhören) Die endgültige
 Entscheidung trifft jedoch der Rat für Justiz und Inneres.
 
 Kompromiss mit Echelon-Staat Großbritannien
 
 Dieser fand nach langen Verhandlungen am 2. Dezember zu
 einer Kompromissformel. So war vor allem umstritten, wie
 weit die Informationspflichten bei der Telefonüberwachung
 durch die Nachrichtendienste Großbritanniens reichen.
 Hintergrund ist, dass dort die Geheimdienste aufgrund einer
 besonderen Kompetenzzuweisung Abhörmaßnahmen
 im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen durchführen können.
 Eine klare Trennung zwischen Abhörmaßnahmen von
 Strafverfolgungsbehörden einerseits und britischen Diensten
 andererseits findet nicht statt.
 
 Um das Problem zu lösen, wurden präventive und repressive
 Abhörmaßnahmen voneinander abgegrenzt. Präventive
 Abhörmaßnahmen werden grundsätzlich von Geheimdiensten
 durchgeführt, repressive durch die Strafverfolgungsbehörden.
 Zudem wurde in der endgültigen Fassung bestimmt, dass
 Artikel 18 für ministerielle Überwachungsanordnungen gilt,
 die in Großbritannien an den Polizeidienst oder die Zoll- und
 Steuerbehörden gerichtet sind. Er gilt aber auch für den
 Geheimdienst, wenn dieser die Strafverfolgungsbehörden bei
 einer Ermittlung unterstützen.
 
 Voll Text
 http://www.heise.de/tp/deutsch/special/enfo/6632/1.html
 
 -.-  -.-.
 Connectivity statt Isolierung
 http://o5.or.at
 -.-. --.- -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-
 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 edited by Harkank
 published on: 2000-02-29
 comments to office@quintessenz.at
 subscribe Newsletter
 - -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 <<  
                   ^ 
                    >>
 |  |  |  |