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              | Date: 1999-06-16 
 
 Globalisierte Kyberei auf Streifen/gang-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Das Bundeskriminalamt setzt vor allem auf die
 abschreckende Wirkung der Internetstreife. Verdeckte
 Ermittlungen sind den BKA-Beamten untersagt. Sie selbst
 dürfen im Internet keine Bilder anbieten. Wenn sie jedoch in
 Chat-Räumen unter Nicknames auftreten, gilt dies nach
 Auffassung des BKA nicht als verdeckter Auftritt.
 Bundesdatenschützer Joachim Jacob ist hingegen anderer
 Ansicht: In seinem neuen Jahresbericht, den er Anfang Mai
 vorlegte, ist er der Auffassung, daß eine "getarnte Beteiligung
 an verdächtigen einschlägigen Chat-Foren durch verdeckte
 Ermittler, einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung"
 bedürfe, da hier der staatliche Ermittler dem Verdächtigen
 "nicht offen erkennbar" gegenübertrete. Es sei noch
 ungeklärt, ob solche Eingriffe "anlaßunabhängig oder
 verdachtsunabhängig" zugelassen werden dürfen, oder ob sie
 "nur aufgrund eines hinreichend konkreten Verdachts oder
 einer hinreichend substantiierten Gefahr" zugelassen werden
 sollen. Denn ein "wahlloses Beobachten " durch die Polizei
 von nicht allgemein zugänglicher privater Kommunikation
 würde "letztlich zu einem Einschüchterungseffekt führen, der
 Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und damit auch die
 Demokratie gefährden könnte". Von diesen Einwänden will
 das BKA jedoch nichts wissen. Alle Aktionen seien rechtlich
 hundertprozentig legitimiert.
 
 Cyber-Cops als Lockvogel in den USA
 
 Die Kollegen von der für Kinderpornographie zuständigen US-
 Zollbehörde dürfen als "agent provocateurs" arbeiten und
 können auf diese Weise, so Schuster, tiefer in die Netzwerke
 von Händlern und Konsumenten eindringen. Dort sind 16
 Beamte tätig, doch allein in diesem Jahr wird die Abteilung
 auf 60 Personen aufgestockt. Im Rahmen der Rechtshilfe
 kann das Bundeskriminalamt Beweismittel anfordern.
 Schuster betonte, daß vor Gericht allerdings nur die
 Beweismittel verwendet werden dürfen, die "auf dem Boden
 des deutschen Rechts stünden. Nach Aussage von Glenn
 Nick, dem Chef des "Cyber Smuggling Center" in der US-
 Zollbehörde, werden Beweismittel jedoch an Deutschland
 weitergegeben - ungeachtet dessen, ob sie aufgrund von
 verdeckten Ermittlungen erlangt wurden oder nicht. Nach
 Auffassung der G8-Staaten ist dies legitim, da der
 ermittelnde Beamte nur das nationale Gesetz beachten muß.
 Alles andere scheint bislang eine Ermessensfrage der
 Gerichte zu sein, ob sie Beweismittel aus anderen Ländern,
 die mit im Inland nicht genehmigten Methoden erlangt
 wurden, anerkennen.
 
 Globalisierung der Strafverfolgung
 
 Leo Schuster ist davon überzeugt, daß mit der Globalisierung
 der Information auch die Globalisierung der Kriminalität
 einhergeht. Die internationale Kooperation von Strafverfolgern
 müsse daher vorangetrieben worden. Das BKA arbeitet im
 Rahmen der "European Working Party on Information
 Technology Crime" bei Interpol, im Expertenkomitee für
 Datennetzkriminalität "PC-CY" der Europäischen Union und
 der Arbeitsgruppe "High-Tech Crime" der G8-Staaten mit
 anderen nationalen Polizeiorganisationen zusammen.
 Innerhalb der EU und den G8-Staaten versuchen die Staaten
 sich auf "gemeinsame Handlungsmuster" in der
 Strafverfolgung im Internet zu einigen. Dabei müssen unter
 Umständen auch Rechtsnormen angepaßt werden. Im G8-
 Mitgliedsstaat Japan ist bis heute die digitale Verbreitung von
 Kinderpornographie nicht verboten. Jetzt soll ein Gesetz die
 Verbreitung kinderpornographischer Materialien auch in
 Japan unter Strafe stellen.
 
 Volltext
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/2951/1.html
 
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 edited by Harkank
 published on: 1999-06-16
 comments to office@quintessenz.at
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