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Softwarepatente
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Wie? In dem es durch die Konstruktion des "weiteren technischen Effekts" - auch bekannt als Artikel 4.2 der Softwarepatentrichtlinie - die "technische" und die "nicht-technische" Software erfindet. Technische Software, das sind Programme welche eine konkrete Aufgabe in der Datenverarbeitung lösen, sind seither am EPO patentierbar.
Die Gerichte vieler Mitgliedsstaaten haben diese Kunststücke ignoriert und müssen nun erst auf Softwarepatente harmonisiert werden. Dazu ist eine Richtlinie, die den "weiteren technischen Effekt" festschreibt, bestens geeignet.
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