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Date: 2005-03-08

Rechte/inhaber und deren unerfüllte Traumwelt

Das Gezerre um die Eu-Paragrafen zur Patentierbarkeit von 0, 1 und deren Reihenfolge scheint auch in Deutschland den ein oder anderen Politiker geweckt zu haben. Es ist scheinbar auch einigen nationalen Politikern aufgefallen, dass es offensichtlicher Blödsinn ist, große Teile der Bevölkerung mit Strafe wegen 0, 1 und deren Mischungsverhältnis auf Datenträgern zu bedrohen - und dann auch noch die Grenze zur Illegalität in Nebel zu hüllen. Jedenfalls wird nun klar gestellt, dass "unerlaubte Vervielfältigungen" dann straffrei bleiben, wenn sie zum privaten Gebrauch bestimmt sind und die Empfänger der Kopie mit dem Täter persönlich verbunden sind - was man ja spätestens beim Händchenschütteln vor Gericht sein dürfte. Achja - rechtswiedrig ist das auch nur dann, wenn die Quelle nach dem Rechtsverständnis und Wissen des Kopierers offensichtlich rechtswiedrig war.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/57203

Bundesregierung will Bagatellklausel bei Urheberrechtsverletzungen ausweiten

Am morgigen Mittwoch soll das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für die [1]2. Stufe der Urheberrechtsreform absegnen.
[...]
Eine überraschend hinzugefügte Ergänzung dürfte die Auseinandersetzung um das Vorhaben jedoch weiter anheizen. Es geht dabei hauptsächlich um das besonders umkämpfte private Kopieren aus Tauschbörsen.
[...]
Nicht bestraft werden soll demnach nun auch, wer "Werke oder Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" nicht nur für sich in geringen Mengen kopiert oder erstellt, sondern auch, wer diese "zum privaten Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt oder an solchen Vervielfältigungen teilnimmt".
[...]
Gleichzeitig werde durch das Erfordernis, "dass die öffentliche Zugänglichmachung für den jeweiligen Nutzer nach seinem Bildungs- und Kenntnisstand offensichtlich rechtswidrig sein muss, weiterhin gewährleistet, dass der Verbraucher nicht mit unerfüllbaren Prüfpflichten belastet wird". Der Rechtsinhaber müsse beweisen, dass die vervielfältigte Vorlage "offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden ist", heißt es neu in der Verteidigung des Entwurfs.

1. http://www.heise.de/newsticker/meldung/51066


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edited by harko
published on: 2005-03-08
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