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EU-Deadline für den Datenschutz

Unterzeichnen Sie den Offenen Brief internationaler Bürgerrechts- Organisationen an das EU-Parlament
Sign the Open Letter of international civil liberties organisations to the European Parliament

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Internationale Bürggerrechts- organisationen mobilisieren gegen den dreisten Versuch seitens der EU-Kommission und dem Rat der Innen-Und Justizminister, die EU-Datenschutzrichtlinie auszuheben. Für den Offenen Brief an den Präsidenten des EU-Parlaments werden noch Unterstützer-Organisationen gesucht. Organisationen wenden sich direkt an [Marc] rotenberg@epic.org und sollten dies mit Name, Organisation, Mailaddresse, vor dem 22. Mai tun.
Herrn Pat Cox Präsident des Europa-Parlaments Europäisches Parlament 
Bâtiment Paul-Henri Spaak - 11B011 60, rue Wiertz B-1047 Brussels 
BELGIUM

Europäisches Parlament Bâtiment Louise Weiss - T15003 Allée du 
Printemps - BP 10024/F F-67070 Strasbourg Cedex FRANCE

WWWW, 22 Mai 2002

Sehr geehrter Herr Cox:

Wir schreiben Sie im im Namen einer großen Zahl von 
Bürgerrechtsorganisationen aus aller Welt wegen der für den 29. Mai 
vorgesehenen Abstimmung über die Direktive der Europäischen Union zum 
Datenschutz in der elektronischen Kommunikation ("die vorgeschlagene 
Direktive") an. Wir bitten Sie sehr darum, gegen eine pauschale 
Speicherung der Verbindungsdaten aller Nutzer von elektronischer 
Kommunikation durch die Sicherheitsbehörden zu stimmen. Mit diesem 
gemeinsamen Statement wollen wir die hohe Wichtigkeit dieser 
Abstimmung für die demokratischen Gesellschaften Europas 
unterstreichen. 

Wir glauben, dass die Datenspeicherung durch Sicherheitsbehörden nur 
in Ausnahmefällen genutzt werden sollte. Sie sollte nur auf Grund 
richterlicher Anordnung oder durch entsprechende, kompetente Behörden 
im Zuge einer Fall-zu-Fall Entscheidung zur Anwendung kommen. Wenn 
eine Datenspeicherung angeordnet wird, darf sie nur in angemessenem 
Umfang, sowie zeitlich begrenzt stattfinden und muss in 
Übereinstimmung mit der Europakonvention der Menschenrechte, der 
Europäischen Charta der Grundrechte und den Präzedenzfällen des 
Europäischen Gerichtshofes erfolgen. 

Daher befürworten wir sehr stark eine zweite Lesung der vom Ausschuß 
für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere 
Angelegenheiten vorgelegten Empfehlung ("the Committee's Draft 
Recommendation"). Wir möchten speziell den Änderungsantrag 32 zu 
Artikel 15(1) befürworten, weil die dortigen Aussagen die höchsten 
Werte einer Demokratie fördern und unterstützen: Das Recht auf 
Privatsphäre, die Meinungsfreiheit und die Unschuldsvermutung. Wir 
empfehlen der gemeinsamen Position des Rates vom 28. Januar zu 
widersprechen, weil sie die Mitgliedsstaaten dazu autorisieren würde, 
generelle und erforschende elektronische Überwachung in großem 
Maßstab einzuführen. Obwohl der Kampf gegen den Terrorismus ein 
legitimer Grund ist, befürworten wir nicht, dass er als Grund für 
eine Unterhöhlung der fundamentalsten Rechte in demokratischen 
Staaten genutzt wird. 

Viele europäische Institutionen, die in die Gesetzgebungsprozesse 
eingebunden sind, befürworten unsere Position und haben auf die 
Wichtigkeit der Entscheidung des Europa-Parlaments im Bezug auf den 
Schutz der Privatsphäre der Bürger der EU hingewiesen. 

Die europäischen Datenschutzzbehörden haben sich gegen Bemühungen 
eine generelle Datenspeicherung zu etablieren ausgesprochen. In einem 
Brief an den Präsidenten des Europarates vom 7. Juni 2001 hat der 
Vorsitzende der "Arbeitsgruppe Artikel 29" geschrieben, dass 
"systematisches und präventives Speichern der Kommunikation und der 
Verbindungsdaten von EU Bürgern die fundamentalen Rechte auf 
Privatsphäre, Datenschutz, Meinungsfreiheit, Freiheit und Annahme der 
Unschuld unterminieren würde." 

In ähnlicher Weise haben Mitglieder des Ausschusses für die 
Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten 
betont, dass Mitgliedsstaaten kein generelles Recht darauf haben 
sollten, jegliche Verbindungs- und Kommunikationsdaten anzufordern, 
ohne einen spezifischen Grund angeben zu müssen, zu welchem Zweck 
diese Informationen benötigt werden. Die Ausschuß-Mitglieder haben 
darauf hingewiesen, dass solche Autoritäten von den 
Sicherheitsbehörden für breitangelegte und willkürliche "Fischzüge" 
missbraucht werden könnten. 

Weiterhin haben europäische Datenschutzbeauftragte erkannt, dass 
einer der besten Wege des Datenschutzes der ist, die Sammlung von 
persönlichen Daten eines Bürgers so gering wie möglich zu halten. Sie 
haben übereinstimmend erklärt, dass die Vertraulichkeit der 
Kommunikation eines "der wichtigsten Elemente zur Bewahrung der 
fundamentalen Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz, als auch für 
die Sicherheit der Kommunikation" sei und dass "jegliche Ausnahme von 
diesem Recht strikt auf das begrenzt werden sollte, was in einer 
demokratischen Gesellschaft absolut notwendig und durch Gesetze klar 
definiert ist." Eine ungeprüfte Speicherung aller Kommunikationsdaten 
für hypothetische und zukünftige Nachforschungen über kriminelle 
Aktivitäten, würde diese grundlegenden Bedingungen nicht beachten. 

Breit angelegte Datenspeicherungsrechte für die Sicherheitsbehörden, 
speziell wenn sie als Routinemassnahme und für einen grossen Teil der 
Bevölkerung erfolgen würden, könnten desaströse Auswirkungen auf die 
empfindlichsten und vertraulichsten persönlichen Daten haben. 
Gewaltige Datenbanken haben heute schon Informationen über den 
Gesundheitszustand, rassische oder ethnische Herkunft, religiöse oder 
philosophische Glaubensrichtungen, politische Meinungen, 
Gewerkschaftsangehörigkeit und Sexualität. Neue 
Speicherungserfordernisse, wie sie in der gemeinsamen Position des 
Rates befürwortet wurden, würden neue Risiken für die persönliche 
Privatsphäre, die politische Freiheit, die Meinungsfreiheit und die 
öffentliche Sicherheit 
bedeuten. 

Daher fordern wir mit allem Respekt und aller Konsequenz, dem 
Änderungsantrag 32 der Empfehlung (Draft) des Komitees zuzustimmen 
und den Änderungsantrag 33 abzulehnen. 

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