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Date: 2001-07-03

EU-Geheimplaene zu "Cybercrime"


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Obwohl EU-Beitritt zum Abkommen des Europarats rechtlich nicht
möglich ist, soll EU-Beitrittsklausel verabschiedet werden |
Mehrheit dafür zeichnet sich ab | Auch Österreich will sich
anschließen

Seit Freitag liegt das von Industrie und Bürgerrechtsorganisationen
bis zuletzt arg kritisierte Abkommen des Europarats zur
Bekämpfung von "Cybercrime" in seiner endgültigen Fassung vor.

Die vom Europarat verkündeten Änderungen in letzter Minute
betrafen offenbar nur die Erläuterungen, die auf das Vierfache des
Vertragstexts angewachsen sind.

Die IT-Industrie befürchtet, das Abkommen werde negative Folgen
für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben. Die
Bürgerrechtler äußerten schwere Bedenken wegen möglicher
Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweítung der
internationalen Polizeibefugnisse.

Was nun passieren soll Ein Paragraf gegen Verbreitung von
Rassenhass wurde entgegen anders lautenden Berichten nicht in
das Abkommen aufgenommen. Der endgültige Text - so die
Auskunft aus dem Generalsekretariat des Europarats - werde in
der zweiten Septemberwoche dem Ministerkomitee des
Europarates zur Annahme vorgelegt. Dabei werde das
Ministerkomitee auch darüber entscheiden, wann und wo die
Konvention zur Unterschrift aufliegen wird. Das Abkommen in der
Endfassung

Interne EU-Pläne Da das "Cybercrime"-Abkommen nicht unter die
EU-Gemeinschaftskompetenz fällt, ist ein Beitritt der EU als
Ganzes derzeit nicht möglich.

Um das Abkommen dennoch offiziell zu unterstützen, soll laut
einem internen EU-Papier [CRIMORG 23] eine "Beitrittsklausel"
verabschiedet werden.

Damit wird ein Beitritt der gesamten EU zum Abkommen gegen
"Cybercrime" schon jetzt festgeschrieben, der allerdings erst dann
erfolgen kann, wenn "nach den dafür vorgesehenen Verfahren eine
Gemeinschaftskompetenz geschaffen wird".


Mehrheit für Beitrittsklausel Für die Verabschiedung einer solchen
Klausel zeichnet sich EU-weit eine Mehrheit ab, der sich laut
einem internen Memo des österreichischen Außenministeriums
vom 26. April 2001 auch Österreich anschließen sollte.

Die Involvierung der EU Diese Memo besagt auch, die EU habe
"seit längerem Bemühungen" in das Verfahren investiert, um "die
Standpunkte der Mitgliedsstaaten zu diesem Übereinkommen zu
koordinieren".

"Seit längerem" bedeutet hier mindestens seit 1998. Das heißt, die
EU war praktisch von Beginn des 1997 begonnenen "Cybercrime"-
Verfahrens mit involviert.

Mehr
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=71868&amp;


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edited by Harkank
published on: 2001-07-03
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