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                Date: 2000-08-18
                 
                 
                Filmindustrie siegt in DVD-Prozess
                
                 
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      [wir ersuchen höflich um Nachsicht für das  
Momentan/Sporadische der q/depeschen.] 
 
DVD-Kopierschutz-Crack DeCSS darf nicht mehr online  
verbreitet werden | US-Richter und Filmindustrie sehen darin  
Piracy-Tool | 2600.com-Chef Corley sieht Grundrecht auf freie  
Meinungsäußerung gefährdet und will gegen das Urteil  
berufen | Neben Napster weiterer Präzedenzfall für das  
Urheberrecht im Internet 
 
Wichtiger Etappensieg der Filmindustrie in der  
Auseinandersetzung um den DVD-Kopierschutz-Crack  
DeCSS:  
 
Ein Bezirksgericht in New York hat gestern entschieden,  
dass Eric Corley, Herausgeber der Hacker-Zeitschrift und - 
Website 2600.com, DeCSS nicht mehr auf seiner Site  
verbreiten darf.  
 
Corley wurde von Richter Lewis Kaplan auch angewiesen,  
Links zu Sites zu löschen, die DeCSS zugänglich machen. 
 
 
 
 
 
DeCSS macht den Kopierschutz von DVDs [Digital Versatile  
Discs] unwirksam. Das Programm entstand rund um die  
Versuche einer weltweit verstreuten Gruppe von  
Programmierern, DVD-Player auch unter Linux zum Laufen  
zu bringen 
. Der verlorene Prozess aus der Sicht von 2600  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Prozess mit Signalwirkung Der Richter entschied damit zugunsten der klagenden "Motion Picture Association of America" [MPAA], der acht Hollywood-Studios, darunter Universal, Paramount, Disney und Time Warner angehören.  
 
Laut den Klägern verletzt das Zur-Verfügung-Stellen der Software den "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA]. DeCSS sei ein Piracy-Tool und damit eine Gefahr für die Urheberrechte der Filmindustrie.  
 
Laut den Anwälten von Eric Corley ist DeCSS kein Piracy-Tool, sondern ganz einfach eine Möglichkeit für Linux-User, DVD-Filme, die sie bereits besitzen, auf ihren Computern ansehen zu können. Sie plädieren, dass der DMCA  
keinesfalls so ausgelegt werden dürfe, dass dadurch Software, die einen legalen Zweck verfolge, verboten wird.  
 
Außerdem vertreten sie die Auffassung, dass ein Verbot der Software dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung widerspreche. Die Anwälte von Corley haben bereits angekündigt, gegen das Urteil zu berufen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Corley vs. MPAA als Präzedenzfall Der gerichtlichen  
Auseinandersetzung Corley vs. MPAA wird ähnlich wie dem  
Napster-Prozess eine Signalwirkung auf den Stellenwert des  
herkömmlichen Urheberrechts im Internet zugemessen. Die  
Kosten für Corleys Verteidigung werden von der "Electronic  
Frontier Foundation" [EFF] übernommen, die wie Corley  
durch die Klage das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung  
gefährdet sieht. Bereits im Januar hatte ein New Yorker  
Gericht einem Antrag der MPAA stattgegeben und drei US- 
Websites untersagt, DeCSS weiterhin im Netz anzubieten. 
 
Mehr 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=39310
                   
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edited by Harkank 
published on: 2000-08-18 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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