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              | Date: 1999-03-15 
 
 ISPA.at gegen ENFOPOL, Offener Brief an die Regierung-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Die ISPA, die allhier zuletzt mit eher spassigen Epitheta bedacht
 ward, wehrt sich numehr gegen eine Rolle, die zwischen Geisel &
 Komplizen mit "gesetzlich ermächtigten Behörden" angelegt ist, mit
 einem offenen Brief an die Bundesregierung Österreichs.
 
 Der Würde & dem Ernst des Anlasses angemessen verzichten wir
 auf jeden weiteren Kommentar & übermitteln den Brutto/text, original.
 
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 PRESSEMELDUNG "Offener Brief der ISPA bezüglich der
 rechtmäßigen Überwachung des Fernmeldeverkehrs"
 
 Wien (OTS) - Die ISPA (Internet Service Provider Austria), der 93
 österreichische Provider als Mitglied angehören, sandte mit heutigem
 Tag an
 
 Herrn Bundeskanzler Mag. Viktor KLIMA, Hrn. Vizekanzler Mag. Dr.
 Wolfgang SCHÜSSEL Hrn. Bundesminister Dr. Caspar EINEM/BM
 für Verkehr Hrn. Bundesminister Dr. Nikolaus MICHALEK/BM für
 Justiz Hrn. Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL/BM für Inneres Hrn.
 Sektionsleiter Dr. Wolf OKRESEK/BKA, Sektion V,
 
 nachstehenden Offenen Brief:
 
 Bundeskanzleramt z.Hd. Hrn. Bundeskanzler Mag. Viktor KLIMA
 
 Ballhausplatz 2 A-1010 WIEN
 
 Wien, am 15. März 1999
 
 Betreff: Offener Brief der ISPA bezüglich der rechtmäßigen
 Überwachung des Fernmeldeverkehrs
 
 Sehr geehrte(r) Hr. Bundeskanzler!
 
 Der Verband der Internet Service Provider Austria ISPA möchte nach
 Prüfung der ihm vorliegenden Unterlagen für die Ausweitung der
 Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf das Internet (Stichwort
 ENFOPOL 98) und nach Verfolgung der öffentlichen Diskussion
 darüber wie folgt öffentlich Stellung beziehen:
 
 Aus der laufenden Diskussion über diesen Themenkreis wird
 deutlich, daß die Thematik des Datenschutzes und Schutzes der
 Privatsphäre im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung von
 Personen vor allem im globalen europäischen Fernmeldekontext
 generell noch nicht ausreichend aufgearbeitet ist. Die Problematik
 wird somit in einem umfassenden Kommunikationsbereich wie dem
 Internet offensichtlich.
 
 Unter Betonung darauf, daß das Internet keine Sonderstellung
 zugunsten von strafrechtlich relevanten Taten bekommen darf und
 daher auch auf die selbe Ebene wie bisherige Kommunikations-
 möglichkeiten zu stellen ist, möchte die ISPA an dieser Stelle
 einige, beispielhafte Bedenken zu den uns vorliegenden Unterlagen
 anbringen:
 
 1. Durch die zunehmende Konzentration von Informationsangebot
 und Diensten im Internet erhält die Behörde im Zuge einer
 personenbezogenen Überwachung eines Internet-Anschlusses ein
 komplettes Personenprofil (welche Art an Informationen abgerufen
 werden, was eingekauft wird, an welchen Diskussionsgruppen
 teilgenommen wird, etc.) und damit eine Reihe an zusätzlichen,
 persönlichen Daten, die nicht zwingend mit dem verfolgten
 Tatbestand in Zusammenhang stehen und in dieser gesammelten
 Form heute nicht zugänglich wären.
 
 2. Eine Bereitstellung des E-Mail Verkehrs von überwachten
 Personen in der Form, daß "die überwachte Person keine Kenntnis
 über die Durchführung der Überwachung erhält", geht weit über die
 derzeitigen Möglichkeiten der Behörden in Bezug auf das
 Briefgeheimnis hinaus, wo die Einsicht in den persönlichen
 Briefverkehr nur unter Wissen und Zustimmung der betroffenen
 Person und durch den Untersuchungsrichter selbst unter
 Protokollieren des Vorganges erfolgen kann.
 
 3. Die Internet Service Provider haben keinen Einfluß auf die
 Kommunikationsart und Mittel, der sich die Internet-Anwender
 bedienen und somit keine technische Möglichkeit alle bestehenden
 und zukünftigen Kommunikationsarten in Klarform darzustellen.
 Vielmehr stellen Internet Service Provider auf Basis von intelligenten
 Netzwerkfunktionen Zugang zu höherwertigen Applikationen/
 Informationen her. Sie betreiben in der Regel auch nicht die dazu
 erforderlichen Fernmeldeleitungen.
 
 4. Die Anpassung von Anforderungen zur rechtmäßigen
 Überwachung des Telefonverkehrs an das Internet durch alleinige
 Begriffsdefinitionen der technischen Parameter ist unzureichend und
 mangelhaft. Der Grundgedanke zur rechtmäßigen Überwachung von
 (Telefon-) Gesprächen kann nicht ohne dessen inhaltliche
 Überprüfung und einer breiten, öffentlichen Diskussion über die
 angestrebten Ziele der Personenüberwachung auf das Internet mit
 seinen mannigfaltigen, medienkonvergierenden Inhalten (privates
 Mail, WWW, Chat, Printmedien, Rundfunk, Fernsehrundfunk, etc.)
 übertragen werden.
 
 Die ISPA schlägt daher eine möglichst breite, öffentliche Diskussion
 über die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs vor, die alle
 derzeitigen und absehbaren Kommunikationsformen einschließt und
 an der sich die Internet Provider gerne mit ihrem technischen Wissen
 einbringen. Der derzeit vorliegende ENFOPOL98-Entwurf wird von der
 ISPA aufgrund von gravierenden datenschutz- und
 verfassungsrechtlichen sowie technischen Bedenken abgelehnt.
 
 Darüber hinaus fordert die ISPA eine weiterführende Kontrolle der zur
 Überwachung ermächtigten Behörden durch die, die Überwachung in
 Auftrag gebenden Richter - und dies in einer europäisch
 harmonisierten Weise - um den verfassungsmäßigen und
 datenschutzrechtlichen Umgang mit jenen im Zuge einer
 strafrechtlichen Verfolgung elektronisch erfaßten Daten und
 Informationen, die nicht mit der strafrechtlichen Untersuchung in
 Zusammenhang stehen, zu gewährleisten.
 
 Mit freundlichen Grüßen
 
 ISPA - Internet Service Provider Austria
 
 Mag. Georg Hahn Karl Hitschmann Präsident Generalsekretär
 
 Hrn. Vizekanzler Mag. Dr. Wolfgang SCHÜSSEL Hrn.
 Bundesminister Dr. Caspar EINEM/BM für Verkehr Hrn.
 Bundesminister Dr. Nikolaus MICHALEK/BM für Justiz Hrn.
 Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL/BM für Inneres Hrn.
 Sektionsleiter Dr. Wolf OKRESEK/BKA, Sektion V,
 
 Rückfragehinweis: Internet Service Providers Austria Kaiserstr. 14/7
 A-1070 Wien Tel: 0043 1 522 36 36 38 und Fax Klappe 10 Email:
 office @ ispa.at
 
 CON.ECT GmbH Kaiserstrasse 14/7 A-1070 Wien Tel.: +43-1-522 36
 36-0 Fax: +43-1-522 36 36-10 E-Mail: office@conect.at
 
 *** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER
 INHALTLICHER
 
 VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
 
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 1999-03-15
 comments to office@quintessenz.at
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