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Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig
Bestimmungen widersprechen dem Datenschutz und dem Recht auf Privatsphäre
Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich sind verfassungswidrig. Sie widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („Recht auf Privat- und Familienleben“).
Eine Frist zur Reparatur wird nicht gewährt. Die Aufhebung tritt mit Kundmachung der Aufhebung, die unverzüglich durch den Bundeskanzler zu erfolgen hat, in Kraft.
Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter begründen ihre Entscheidung – knapp zusammengefasst – wie folgt:
2014-06-27T10:55:38
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