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AT: Über/wachung/treibung am Arbeitsplatz
Gibt man an der Stechuhr auch seine Privatsphäre ab? Nein, wenn es nach dem OGH geht - zumindest in den meisten Fällen. Biometrie zur Arbeitszeiterfassung ist nicht zulässig, Videoüberwachung hingegen schon, wenn es sich um besonders sensible Bereiche handelt.
2007-03-28T03:16:35
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