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Zufall
Nun hat der BGH für Deutschland den Zufall als legitimes Mittel der Strafverfolgung geheiligt - es scheint ja sonst nichts mehr zu helfen. 'Zufällig' mitgehörte Telefongespräche dürfen also als Beweis verwertet werden. Wenn der Widersinn in diesen Worten nicht so krass wäre, könnte man drüber lachen. Man könnte sich aber auch an so lustige Käseglocken über Telefonen erinnern, die in einigen Haushalten der verflossenen DDR zu sehen waren. Dort hielt sich nämlich hartnäckig das Gerücht, die Mikrofone der Telefone seien immer an und direkt auf die Telefonleitung gelegt. Ja, so könnte man den Zufall zur Methode machen.
2003-03-15T01:12:49
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